Wärmepumpen-Leitfaden

Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden: Pflicht, 4,2-kW-Grenze und Ablauf

Eine Wärmepumpe muss beim Netzbetreiber angemeldet werden – und zwar vor der Inbetriebnahme. Eine Genehmigung im engeren Sinn brauchen Sie dafür nach den bundesweiten Regeln nicht. Hier lesen Sie, was ab 4,2 Kilowatt gilt, wer die Meldung übernimmt und welche Schritte danach folgen.

Stand: · Alle Angaben mit Quellen

Geöffneter Zählerschrank mit zwei digitalen Stromzählern und Sicherungen, eine Hand mit Spannungsprüfer
Symbolbild (KI-generiert)

Die kurze Antwort

  • Anmelden: ja, vorher. Wer zusätzliche Verbrauchsgeräte betreibt, die die benötigte Leistung erhöhen, muss das dem Netzbetreiber mitteilen (§ 19 Abs. 2 NAV). Für Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW gilt ausdrücklich: Die Inbetriebnahme ist im Voraus zu melden.[43][41]
  • Genehmigen: in der Regel nein. Eine ausdrückliche vorherige Zustimmung des Netzbetreibers schreibt § 19 NAV nur für Ladeeinrichtungen für E-Autos über 12 kVA vor – nicht für Wärmepumpen.[43] Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer neuen Wärmepumpe auch nicht mit Verweis auf eine mögliche lokale Netzüberlastung ablehnen oder verzögern.[41]
  • Über 4,2 kW ist die Wärmepumpe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (Inbetriebnahme ab 01.01.2024). Dann ist sie steuerbar zu machen, und Sie bekommen ein reduziertes Netzentgelt.[41][42]
  • Wer meldet? Meist das eingetragene Elektro-Installationsunternehmen, oft auch Sie selbst online beim Netzbetreiber.[44][48][49]
  • Marktstammdatenregister: Eine Wärmepumpe im normalen Wohnhaus müssen Sie dort nicht eintragen.[47]

Anmeldung oder Genehmigung – was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die für Haushaltsanschlüsse gilt, gibt es zwei Stufen:[43]

Mitteilung (Anmeldung) Vorherige Zustimmung (Genehmigung)
Rechtsgrundlage § 19 Abs. 2 Satz 1 NAV § 19 Abs. 2 Satz 3 NAV
Gilt für Erweiterungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte, wenn sich die vorzuhaltende Leistung erhöht oder Netzrückwirkungen zu erwarten sind Ladeeinrichtungen für E-Autos mit mehr als 12 kVA Summen-Bemessungsleistung
Wärmepumpe? ja nein (in der NAV nicht genannt)

Quelle: § 19 NAV.[43]

Einzelne Netzbetreiber regeln in ihren Technischen Anschlussbedingungen zusätzlich, welche Geräte sie genehmigen. Netze BW zum Beispiel verlangt eine vorherige Genehmigung für Geräte mit mehr als 12 kW Leistung – macht aber für Geräte nach § 14a EnWG wie Wärmepumpen ausdrücklich eine Ausnahme: Dort reicht die Meldung der Inbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft.[49] Prüfen Sie deshalb immer die Seite Ihres Netzbetreibers.

Ab welcher Leistung gilt was?

Elektrische Leistung der Wärmepumpe Mitteilung an den Netzbetreiber § 14a EnWG (steuerbar, reduziertes Netzentgelt)
bis 4,2 kW ja, wenn sich die benötigte Leistung erhöht (§ 19 Abs. 2 NAV); viele Netzbetreiber verlangen sie für jede Wärmepumpe[43][48] grundsätzlich nein – mehrere Wärmepumpen bzw. Klimageräte desselben Betreibers werden aber zusammengezählt[41]
über 4,2 kW, Inbetriebnahme ab 01.01.2024 ja, im Voraus[42][41] ja, verpflichtend[41]
Inbetriebnahme vor 2024 (Bestandsanlage) – nur, wenn schon eine Steuerung vereinbart war (Übergang bis Ende 2028), sonst freiwillig[41]

Wichtig für die 4,2-kW-Grenze:

  • Es zählt die elektrische Anschlussleistung, nicht die Heizleistung. Die elektrische Leistung ist kleiner als die Heizleistung und steht auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen.[48]
  • Die Bundesnetzagentur zählt Zusatz- und Notheizungen wie Heizstäbe zur Wärmepumpenheizung dazu.[41][42] Welche Werte genau ins Anmeldeformular gehören, legt Ihr Netzbetreiber fest.[43]
  • Mehrere kleine Geräte (etwa mehrere Split-Klimageräte zum Heizen) werden addiert, wenn sie demselben Betreiber gehören und zur selben Kategorie zählen. Liegt die Summe über 4,2 kW, gelten sie zusammen als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung.[41]
  • Ausgenommen sind Wärmepumpen, die nicht der Raumheizung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen dienen, etwa für betriebsnotwendige gewerbliche Zwecke.[42]

Wer meldet die Wärmepumpe an?

Errichtung, Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf – außer dem Netzbetreiber – nur ein Installationsunternehmen ausführen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.[44] Dieses Unternehmen übernimmt in der Praxis meist auch die Anmeldung. Bei manchen Netzbetreibern können Sie die Meldung auch selbst online starten.[48][49]

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber ermöglichen, dass die Mitteilung über ihre Internetseite erfolgen kann.[43] Verantwortlich gegenüber dem Netzbetreiber bleiben Sie als Anschlussnehmerin oder Anschlussnehmer – auch wenn der Betrieb die Arbeit macht.[44]

Welcher Netzbetreiber ist zuständig? Das ist nicht unbedingt Ihr Stromlieferant. Auf Ihrer Stromrechnung muss laut § 40 EnWG unter anderem die Codenummer des Netzbetreibers stehen.[46] Im Zweifel fragt der Elektrobetrieb nach – er arbeitet ohnehin mit dem Netzbetreiber vor Ort.

Ablauf in vier Schritten

Die Bundesnetzagentur beschreibt für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen diese Reihenfolge:[41]

  1. Ansteuerung wählen: Direktansteuerung der Wärmepumpe oder Steuerung über ein Energie-Management-System (EMS). Ein EMS ist vor allem sinnvoll, wenn mehrere steuerbare Geräte, eine PV-Anlage oder ein Speicher im Haus sind.
  2. Vorab melden: Die Inbetriebnahme dem Netzbetreiber im Voraus mitteilen (§ 19 Abs. 2 NAV). Auch spätere Leistungsänderungen und eine dauerhafte Stilllegung sind vorher anzuzeigen.[42]
  3. Mess- und Steuertechnik beauftragen: Grundsätzlich sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung („Steuerbox“) nötig. Sie beauftragen den Messstellenbetreiber oder einfacher den Netzbetreiber. Schon der Auftrag genügt, damit Sie Ihre Pflichten erfüllen und das reduzierte Netzentgelt bekommen – auch wenn der Einbau erst später erfolgt.[41][45]
  4. Modul wählen: Bei der Anmeldung beim Netzbetreiber oder beim Abschluss des Stromliefervertrags. Wählen Sie nichts, gilt automatisch Modul 1.[41]

Was die Module kosten und wann sich ein eigener Zähler lohnt, erklärt der Artikel Wärmepumpe Stromtarif.

Die drei Module nach § 14a EnWG – eigene Darstellung nach Bundesnetzagentur
Die drei Module nach § 14a EnWG – eigene Darstellung nach Bundesnetzagentur

Vor der Anmeldung steht oft noch ein Schritt davor: die Frage, ob der Hausanschluss die zusätzliche Leistung schafft. Westnetz etwa beschreibt das als eigenen Schritt – erst Leistung prüfen und ggf. erhöhen, dann Gerät anmelden.[50] Reicht der Anschluss nicht, kann eine kostenpflichtige Verstärkung nötig werden; dazu bekommen Sie vom Netzbetreiber ein Angebot.[48][49]

Welche Angaben und Unterlagen werden gebraucht?

Inhalt und Form der Mitteilung darf jeder Netzbetreiber selbst regeln.[43] Eine bundesweit einheitliche Unterlagenliste gibt es deshalb nicht. Typisch sind nach den Seiten großer Netzbetreiber:[49][48][50]

  • Gerätetyp und elektrische Leistungswerte (laut Typenschild bzw. Datenblatt),
  • Angaben zum Zähler: Hängt die Wärmepumpe am Haushaltszähler oder an einem eigenen Zähler?
  • die gewählte Ansteuerungsart (direkt oder EMS) und ggf. das Modul,
  • Daten des eingetragenen Installationsbetriebs, der am Ende eine Fertigmeldung bzw. die Inbetriebnahme meldet.

Tipp: Lassen Sie sich die Anmeldebestätigung und die Fertigmeldung als PDF geben. Sie brauchen den Nachweis spätestens, wenn das reduzierte Netzentgelt auf der Stromrechnung fehlt.

Brauche ich einen zweiten Zähler?

Nicht zwingend. Früher war für steuerbare Geräte ein separater Zählpunkt Pflicht – seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Sie können die Wärmepumpe auch an den Hauszähler anschließen lassen; der normale Haushaltsstrom ist von einer Steuerung trotzdem nicht betroffen.[41] Einen separaten Zähler brauchen Sie nur, wenn Sie Modul 2 nutzen wollen.[41] Das Zählerkonzept sollte zusammen mit einer PV-Anlage geplant werden – siehe Wärmepumpe und Photovoltaik.

Was die Anmeldung für den Betrieb bedeutet

Mit der Anmeldung nach § 14a EnWG darf der Netzbetreiber den Strombezug der Wärmepumpe bei drohender Überlastung vorübergehend „dimmen“ – aber nur bis auf eine Mindestleistung von 4,2 kW je Gerät bei Direktansteuerung. Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Begrenzt wird nur der Bezug aus dem Netz; selbst erzeugter Strom wird nicht auf die 4,2 kW angerechnet.[41]

  • Die Drosselung ist nur erlaubt, solange die Gefährdung besteht.[41]
  • Übergangsweise darf ein Netzbetreiber auf Basis seiner Planungsdaten präventiv steuern – höchstens zwei Stunden täglich und längstens 24 Monate ab der ersten präventiven Steuerung im Netzbereich.[41]
  • Bei größeren Wärmepumpen über 11 kW gilt eine höhere Mindestleistung (Skalierungsfaktor 0,4).[41][42]
  • Im Gegenzug gibt es das reduzierte Netzentgelt. Ihr Stromlieferant muss es auf der Rechnung ausweisen, ist aber nicht verpflichtet, es an Sie weiterzugeben – achten Sie beim Tarif darauf.[41]

Sonderfälle

Alte Wärmepumpe wird ersetzt

Tauschen Sie eine vor 2024 in Betrieb genommene Wärmepumpe gegen ein neues Gerät, endet der Bestandsschutz – selbst wenn es das gleiche Modell ist. Die neue Wärmepumpe fällt dann unter § 14a EnWG.[41] Also: auch den Austausch anmelden.

Bestandsanlage, die günstiger heizen soll

Eine vor 2024 in Betrieb genommene Wärmepumpe bekommt einen günstigen Wärmepumpentarif mit reduziertem Netzentgelt nur, wenn sie nach alter oder neuer Regel als steuerbar angemeldet ist. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regel ist möglich, aber nicht umkehrbar.[41]

Nachträglich anmelden

Wurde die Anmeldung vergessen, ist sie bei vielen Netzbetreibern nachträglich möglich – EWE NETZ etwa nennt das ausdrücklich.[48] Westnetz führt dafür eine eigene Portal-Funktion „Steuerbare Verbraucher (nach-)melden“.[50] Holen Sie es so bald wie möglich nach; ohne Anmeldung gibt es kein reduziertes Netzentgelt.[41]

Netzbetreiber: Beispiele mit Anmeldeseite

Netzbetreiber Was die Seite erklärt
EWE NETZ – FAQ anmeldepflichtige Geräte Anmeldepflicht für Wärmepumpen, welche Leistung anzugeben ist, Module, nachträgliche Anmeldung[48]
Netze BW – Netzanschluss ändern Anmeldung über Online-Service; für § 14a-Geräte reicht die Meldung der Inbetriebnahme; Anmeldung kostenfrei[49]
Westnetz – Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (PDF) Zwei Schritte: Netzanschluss prüfen, dann Gerät im Portal melden[50]

Stand der Seiten: abgerufen am 30.10.2026. Andere Netzgebiete haben eigene Portale; nutzen Sie immer die Seite Ihres zuständigen Netzbetreibers.

Checkliste vor dem Einbau

  • Elektrische Leistung der Wärmepumpe (plus Heizstab) aus dem Datenblatt notieren.
  • Klären, ob der Hausanschluss reicht – der Elektrobetrieb prüft das.[49]
  • Zählerkonzept festlegen: Hauszähler oder eigener Zähler (Modul 2)?[41]
  • Ansteuerung wählen: direkt oder EMS (bei PV, Speicher, Wallbox oft EMS).[41]
  • Anmeldung vor Inbetriebnahme – im Angebot festhalten, dass der Betrieb das übernimmt.
  • Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber mit der Steuerungstechnik beauftragen.[41]
  • Erste Stromrechnung prüfen: Ist die Netzentgeltreduzierung ausgewiesen?[41]

Häufige Fragen zur Anmeldung

Muss ich meine Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden?

Ja. Zusätzliche Verbrauchsgeräte, die die benötigte Leistung erhöhen, sind dem Netzbetreiber mitzuteilen. Für Wärmepumpen über 4,2 kW ist die Inbetriebnahme im Voraus zu melden.[43][41]

Braucht eine Wärmepumpe eine Genehmigung vom Netzbetreiber?

Nach § 19 NAV nicht; eine vorherige Zustimmung ist dort nur für E-Auto-Ladeeinrichtungen über 12 kVA vorgesehen. Einzelne Netzbetreiber haben eigene Regeln, für § 14a-Geräte reicht etwa bei Netze BW die Meldung.[43][49]

Ab welcher Leistung gilt § 14a EnWG?

Ab einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW bei Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2024. Heizstäbe zählen zur Wärmepumpenheizung, mehrere Geräte desselben Betreibers werden addiert.[41][42]

Wer meldet die Wärmepumpe an?

In der Regel das im Installateurverzeichnis eingetragene Elektro-Installationsunternehmen; bei vielen Netzbetreibern können Sie die Meldung auch selbst online machen.[44][48]

Muss die Wärmepumpe ins Marktstammdatenregister?

Nein. Wärmepumpen in normalen Wohnhäusern am Niederspannungsnetz sind dort nicht zu registrieren.[47]

Kostet die Anmeldung Geld?

Bundesweit ist das nicht einheitlich geregelt. Netze BW etwa gibt die Anmeldung als kostenfrei an; Kosten können durch den Elektrobetrieb oder eine nötige Verstärkung des Hausanschlusses entstehen.[49]