KfW-458-Antrag für die Wärmepumpe – Schritt für Schritt
Die Förderung ist großzügig, aber formstreng. Ein einziger Fehler in der Reihenfolge – etwa ein Vertrag ohne Bedingung – kann den gesamten Zuschuss kosten. Diese Anleitung führt durch alle fünf Schritte.
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Überblick: die fünf Schritte
- Experten oder Fachbetrieb beauftragen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen
- Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und Antrag stellen – vor Arbeitsbeginn
- Vorhaben umsetzen (bis zu 36 Monate) und Bestätigung nach Durchführung (BnD) erhalten
- Identifizieren, Nachweise hochladen, Zuschuss erhalten
Alle Angaben beruhen auf der Programmseite der KfW zum Zuschuss 458, Stand Oktober 2026.[1]
Schritt 1: Bestätigung zum Antrag (BzA)
Bevor Sie den Antrag stellen können, brauchen Sie eine BzA. Sie wird von einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin bzw. einem -Experten erstellt, die in der Expertenliste der dena in der Kategorie „BEG – Wohngebäude“ geführt sind. Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung, die förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Für den Antrag benötigen Sie die 15-stellige BzA-ID.[1]
Tipp: Lassen Sie sich die BzA erst ausstellen, wenn das Angebot vollständig ist. Spätere Änderungen an der Technik können in der Bestätigung nach Durchführung berücksichtigt werden, eine neue Zusage ist dafür laut KfW nicht nötig.[1]
Schritt 2: Vertrag mit Bedingung
Der wichtigste Stolperstein. Für den Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Der Vertrag soll erst wirksam werden (bzw. entfallen können), wenn die KfW eine Förderzusage erteilt (bzw. nicht erteilt). Aus dem Vertrag muss sich außerdem das voraussichtliche Umsetzungsdatum ergeben, und das darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.[1]
- Nachträglich ergänzen ist nicht zulässig. Ein Vertrag ohne Bedingung gilt als „schädlicher Vorhabenbeginn“ – dann ist keine Förderung mehr möglich.[1]
- Die KfW stellt Musterformulierungen für beide Varianten bereit, die an das konkrete Vorhaben angepasst werden müssen.[1]
- Es genügt, den Vertrag des Hauptgewerks (Heizung) hochzuladen.[1]
Merksatz: Erst Bedingung in den Vertrag, dann unterschreiben, dann Antrag, dann Arbeitsbeginn. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar.
Schritt 3: Antrag in „Meine KfW“
Für den Antrag brauchen Sie ein Konto im Kundenportal „Meine KfW“. Ein altes Konto aus dem früheren KfW-Zuschussportal funktioniert dort nicht; Sie müssen sich neu registrieren. Bei hoher Nachfrage leitet die KfW in einen virtuellen Warteraum; sind Sie an der Reihe, haben Sie zehn Minuten, um die Weiterleitung zu bestätigen.[1]
Wer stellt den Antrag?
- Einfamilienhaus: die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst, keine Bevollmächtigung Dritter. Bei Ehepaaren als Bruchteilseigentümer kann laut KfW-Beispiel einer den Antrag für beide stellen.[1]
- Eigentumswohnung mit Maßnahme im Sondereigentum (z. B. Luft-Luft-Wärmepumpe in der eigenen Wohnung): die Eigentümerin bzw. der Eigentümer selbst.[1]
- WEG mit Maßnahme am Gemeinschaftseigentum: eine bevollmächtigte Person, in der Regel die Verwaltung.[1]
Boni richtig beantragen: Im Einfamilienhaus beantragen Sie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus direkt im Basisantrag. In Mehrfamilienhäusern und WEG laufen die Boni über einen Zusatzantrag spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung. Eine nachträgliche Änderung der Bonusförderung ist grundsätzlich nicht möglich – wer einen Bonus vergisst, bekommt ihn nicht.[1]
Einkommen schätzen: Liegen noch nicht alle Steuerbescheide vor, müssen Sie das zu versteuernde Einkommen schätzen, um den Einkommensbonus beantragen zu können. Liegt es später doch über der Grenze, wird der Bonus nicht ausgezahlt.[1]
Schritt 4: Umsetzen und BnD
Nach der Zusage darf es losgehen. Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage vollständig abgeschlossen sein.[1] Danach bestätigt das Fachunternehmen bzw. die Expertin oder der Experte die ordnungsgemäße Durchführung mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Achten Sie in dieser Phase darauf, dass die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird – das ist Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus.[1] Lassen Sie sich die Entsorgung schriftlich bestätigen.
Schritt 5: Nachweise einreichen und Auszahlung
Zur Nachweiseinreichung identifizieren Sie sich (eID, Schufa-Identitäts-Check, Video-Ident oder Postident) und laden hoch:[1]
- die BnD,
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer,
- alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten,
- bei Bedarf weitere Nachweise, etwa zum Alter der alten Heizung, Grundbuchauszug, Meldebestätigung oder Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.
Nach Abschluss der Arbeiten haben Sie ab dem letzten Rechnungsdatum sechs Monate Zeit für den Upload.[1] Die Auszahlung erfolgt in der Regel zur Mitte oder zum Ende des Monats; ist die Prüfung nicht sofort abgeschlossen, meldet sich die KfW meist innerhalb von zwei Monaten.[1]
Hinweis: Für den Einkommensbonus nach den seit 21.07.2026 geltenden Konditionen ist die Nachweiseinreichung voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich.[1]
Sonderfälle
- Ratenkauf: Förderfähig sind die Kosten der Anlage im Rahmen des Höchstbetrags, nicht aber Finanzierungskosten. Abrufbar ist der Zuschuss frühestens nach Zahlung der ersten Rate.[1]
- Contracting, Miete, Mietkauf: Die vereinbarten Raten der ersten zehn Jahre können bis zum Höchstbetrag als förderfähige Kosten angesetzt werden; Betriebs-, Instandhaltungs- und Energiekosten sind herauszurechnen.[1]
- Heizungsdefekt: Auch Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.[1]
- Verzicht und Neuantrag: Wer auf eine Zusage verzichtet, um zu besseren Konditionen neu zu beantragen, muss für dasselbe Vorhaben eine Sperrfrist von sechs Monaten beachten.[1]
Häufige Fragen zum Antrag
Wer erstellt die Bestätigung zum Antrag?
Ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte aus der dena-Expertenliste (Kategorie BEG – Wohngebäude).[1]
Was passiert, wenn mein Vertrag keine aufschiebende Bedingung hat?
Dann ist ein Antrag nicht möglich; der Vertragsschluss gilt als förderschädlicher Vorhabenbeginn. Die Bedingung kann nicht nachträglich ergänzt werden.[1]
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?
36 Monate ab Zusage, um das Vorhaben abzuschließen. Nach der letzten Rechnung bleiben sechs Monate für die Nachweise.[1]
Kann ich einen vergessenen Bonus nachträglich beantragen?
Nein, eine nachträgliche Änderung der Bonusförderung ist grundsätzlich nicht möglich.[1]