Heizungsgesetz 2026: Das ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Aus dem viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz ist im Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz geworden. Die 65-Prozent-Pflicht ist weg, doch wer neu fossil heizt, bekommt neue Pflichten. Was das für Ihre Entscheidung bedeutet.
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Vom GEG zum GModG
Das Gebäudeenergiegesetz wurde im Juli 2026 grundlegend geändert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Bundestag und Bundesrat haben es Mitte Juli verabschiedet, am 28.07.2026 wurde es verkündet. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29.07.2026.[20]
Die wichtigsten Änderungen
65-Prozent-Regel entfällt
Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gilt weder im Neubau noch im Bestand. Eigentümer entscheiden selbst, ob sie eine Wärmepumpe, Fernwärme, eine Hybrid- oder Biomasseheizung oder auch eine Gas- oder Ölheizung einbauen.[20][21]
„Biotreppe“ für neue fossile Heizungen
Wird nach dem 29.07.2026 in einem Bestandsgebäude eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung eingebaut, muss der Eigentümer sicherstellen, dass ein wachsender Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammt:[22]
| ab | Mindestanteil |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Unter bestimmten Bedingungen lassen sich auch Solarthermie, Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine ausreichend große Wärmepumpe in einer Hybridheizung anrechnen.[22]
Grüngasquote für Versorger
Ab 2028 soll zusätzlich eine Quote für Gasversorger gelten. Die Details soll ein gesondertes Gesetz bis zum 1. Dezember 2026 festlegen.[20] Stand Ende Oktober 2026: noch nicht abschließend geregelt.
Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen
Wie schon vorher muss niemand eine funktionierende Heizung austauschen.[21]
Mieterschutz
Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt werden.[20]
Kommunale Wärmeplanung
Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen Wärmepläne erstellen. Sie zeigen, wo künftig Wärmenetze, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen vorgesehen sind. Fristen: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026, kleinere bis 30.06.2028.[24] Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle beschlossen, die unter anderem ein vereinfachtes Verfahren für kleine Kommunen vorsieht.[25] Ob und mit welchem Inhalt die Novelle bis Ende Oktober 2026 in Kraft getreten ist, konnten wir nicht abschließend verifizieren.
Unter dem alten GEG war die Wärmeplanung mit der 65-%-Pflicht im Bestand verknüpft. Diese Kopplung ist mit dem GModG im Kern weggefallen.[20][23] Der Wärmeplan bleibt aber eine wichtige Entscheidungshilfe: Liegt Ihr Haus in einem geplanten Fernwärmegebiet, kann ein Anschluss eine Alternative sein; in Gebieten mit dezentraler Versorgung spricht viel für eine Wärmepumpe.
Was bedeutet das für die Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe ist rechtlich keine Pflicht mehr, sondern eine von mehreren Optionen. Die wirtschaftlichen Argumente bleiben aber bestehen:
- Förderung bis 70 bzw. 80 % – nur für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen.[1]
- CO₂-Preis für Öl und Gas: 2026 und 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, der EU-Emissionshandel für Gebäude (ETS 2) wurde auf 2028 verschoben.[26]
- Bioanteil-Pflicht für neue fossile Anlagen ab 2029 mit unbekannten künftigen Preisen.[22]
Der Markt hat auf die Gesetzesdebatte nicht mit Einbruch reagiert: Im ersten Halbjahr 2026 wurden rund 195.000 Heizungs-Wärmepumpen abgesetzt, 40 % mehr als im Vorjahreszeitraum.[34]
Häufige Fragen
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Mit dem GModG ist die Pflicht seit dem 29.07.2026 entfallen, im Neubau wie im Bestand.[20]
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Bei Einbau nach dem 29.07.2026 im Bestand müssen ab 2029 aber steigende Anteile biogener Brennstoffe genutzt werden: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040.[22]
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Eine funktionierende Heizung muss niemand austauschen.[21]