Wärmepumpen-Leitfaden

Wärmepumpe Förderung 2026: So viel zahlt die KfW wirklich

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderregeln. Wer sie kennt, kann bis zu 22.400 Euro Zuschuss für ein Einfamilienhaus bekommen – wer die Reihenfolge beim Antrag verwechselt, bekommt gar nichts. Hier finden Sie alle Bausteine, Grenzen und Fristen.

Stand: · Alle Angaben mit Quellen · Werbehinweis

Hand füllt einen Förderantrag aus, daneben ein kleines Modellhaus und Euromünzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft über die KfW, Zuschuss Nr. 458. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.[1]
  • Grundförderung 30 % für alle Antragsberechtigten, auch für Vermieter.[1]
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % für Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen.[1]
  • Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro; mit Kind unter 18 steigen die Grenzen um 10.000 Euro.[1]
  • Obergrenze 70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) 80 %.[1]
  • Förderfähige Kosten im Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro.[1]
  • Ab 01.02.2027 sinken Bonus und Höchstbetrag halbjährlich. Für das 1. Quartal 2027 ist zusätzlich ein „Wertschöpfungsbonus“ angekündigt.[1][2]
  • Antrag immer vor Beginn der Arbeiten – und nur mit einem Vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält.[1]

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Mit der neuen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde die Förderung zum 21.07.2026 umgebaut.[2] Die wichtigsten Änderungen:

  • Effizienzbonus entfallen: Bis dahin gab es 5 % extra, überwiegend für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Das Bundeswirtschaftsministerium begründet den Wegfall damit, dass natürliche Kältemittel inzwischen Marktstandard sind.[4]
  • Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfallen.[2]
  • Einkommensbonus neu gestaffelt: statt eines einzigen Satzes nun drei Stufen (40, 30, 10 %) und ein Familienzuschlag.[1]
  • Neue Obergrenze 80 % für Haushalte mit niedrigem Einkommen.[1]
  • Absenkungspfad angekündigt: ab 01.02.2027 für Bonus und Höchstbetrag.[1]

Wer bekommt die Förderung?

Antragsberechtigt im Programm 458 sind Privatpersonen, die Eigentümer eines bestehenden Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.[1] Wichtig sind einige Details:

  • Grundbuch entscheidet: Ist dort eine GbR oder eine juristische Person eingetragen, läuft der Antrag über das Programm 459 für Unternehmen.[1]
  • Nießbrauch und Wohnrecht reichen nicht: Wer nur ein Nießbrauch- oder Wohnrecht hat, ist nicht antragsberechtigt.[1]
  • Kauf in Vorbereitung: Ein bloßer Kaufvertrag reicht nicht; eine Auflassungsvormerkung genügt für die Antragstellung.[1]
  • Altes Gebäude: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten fallen nicht unter dieses Programm.[1]
  • Mieter können selbst keinen Antrag stellen.[1]

Die Förderbausteine im Detail

Zusammensetzung des KfW-Zuschusses für ein selbst genutztes Einfamilienhaus – eigene Rechnung nach KfW-Regeln
Zusammensetzung des KfW-Zuschusses für ein selbst genutztes Einfamilienhaus – eigene Rechnung nach KfW-Regeln

Grundförderung: 30 Prozent

Die Grundförderung gibt es für jede förderfähige Wärmepumpe, unabhängig von Einkommen und Nutzung. Auch Vermieter erhalten sie. Gefördert werden nicht nur Gerät und Einbau, sondern auch Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten, eine akustische Fachplanung sowie „Umfeldmaßnahmen“ – also vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten.[1]

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent (befristet)

Den Bonus erhalten Sie für die selbst genutzte Wohneinheit, die Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist, wenn Sie eine der folgenden Heizungen ersetzen und fachgerecht entsorgen lassen:[1]

  • eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder
  • eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, das Sie nachweisen müssen.

Der Bonus beträgt 16 % und sinkt zum 01.02.2027 und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) um jeweils 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 01.08.2028 gibt es ihn nicht mehr.[1]

Absenkung von Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag nach Antragsdatum – eigene Darstellung nach KfW-Regeln
Absenkung von Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag nach Antragsdatum – eigene Darstellung nach KfW-Regeln

Einkommensbonus: 10, 30 oder 40 Prozent

Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 im Haushalt, erhöht sich die Grenze einmalig um 10.000 Euro (Familienzuschlag).[1]

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ohne Kind unter 18 mit mind. einem Kind unter 18
bis 30.000 € 40 % 40 %
30.001–40.000 € 30 % 40 %
40.001–50.000 € 10 % 30 %
50.001–60.000 € – 10 %
ab 60.001 € – –

Quelle: KfW, Programm 458.[1]

Als Einkommen zählt der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung – für Anträge 2026 also der Durchschnitt aus 2023 und 2024. Nachgewiesen wird mit den Einkommensteuerbescheiden; Rentnerinnen und Rentner ohne Steuererklärung können Rentenbezugsmitteilungen plus Selbsterklärung einreichen.[1]

Achtung, Wartezeit: Wer den Einkommensbonus nach den neuen Konditionen beantragt, kann die Nachweise laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen.[1] Planen Sie die Zwischenfinanzierung entsprechend ein.

Obergrenzen: 70 bzw. 80 Prozent

Die Summe der Bausteine ist gedeckelt: höchstens 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) höchstens 80 %.[1]

Förderhöchstbetrag: auf welche Kosten es Geld gibt

Die Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten, aber nur bis zu einem Höchstbetrag:[1]

Wohneinheit Förderfähige Kosten
1. Wohneinheit 28.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 €
ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €

Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit erstmals und danach halbjährlich jeweils um 750 Euro.[1] In Mehrfamilienhäusern und WEG wird der Höchstbetrag zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilt; Boni für eine selbst genutzte Wohnung laufen über einen Zusatzantrag innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage.[1]

Rechenbeispiele

Einfamilienhaus, selbst genutzt, alte Ölheizung

Eigene Rechnung nach KfW-Regeln, förderfähige Kosten mindestens 28.000 Euro, Antrag bis 31.01.2027, ohne Kind:

Einkommen Rechnung Fördersatz Zuschuss
über 50.000 € 30 + 16 46 % 12.880 €
bis 50.000 € 30 + 16 + 10 56 % 15.680 €
bis 40.000 € 30 + 16 + 30 = 76 → Deckel 70 % 19.600 €
bis 30.000 € 30 + 16 + 40 = 86 → Deckel 80 % 22.400 €

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Die KfW rechnet selbst ein Beispiel vor: Ein Haus mit Einliegerwohnung gilt förderrechtlich als Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Der Höchstbetrag liegt dann bei 28.000 + 15.000 = 43.000 Euro. Bei förderfähigen Kosten von 41.000 Euro ergeben sich 30 % Grundförderung (12.300 Euro) plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus auf den Anteil der selbst genutzten Wohnung (20.500 Euro × 16 % = 3.280 Euro), zusammen 15.580 Euro.[1]

Vermietetes Einfamilienhaus

Vermieter erhalten nur die Grundförderung: 30 % von höchstens 28.000 Euro, also bis zu 8.400 Euro (eigene Rechnung).[1]

Ihren eigenen Fall können Sie mit dem Förder- und Kostenrechner überschlagen.

Technische Voraussetzungen

Nicht jede Wärmepumpe ist förderfähig. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Optimierung des Heizungsverteilsystems inklusive hydraulischem Abgleich.[1]
  • Gelistetes Gerät: Das BAFA veröffentlicht im Wärmeerzeuger-Portal die potenziell förderfähigen Wärmepumpen. Gilt ein Gerät dort als förderfähig, gelten die Prüfnachweise als erfüllt.[5][6]
  • Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige sowie Mindest-Effizienzwerte.[17]
  • Schall: Seit dem 01.01.2026 muss das Außengerät von Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den Geräuschgrenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung 813/2013 liegen.[31]
  • Kältemittel: Ab dem 01.01.2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.[17]
  • Keine Eigenbauten, Prototypen oder gebrauchten Anlagen.[1]

Eine Brauchwasser-Wärmepumpe kann laut den technischen FAQ des BAFA zusammen mit einem förderfähigen Wärmeerzeuger mitgefördert werden, sofern sie keine Raumluft aus beheizten Zonen als Wärmequelle nutzt.[6]

Der Antrag in Kurzform

  1. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen. Nachträglich darf die Bedingung nicht ergänzt werden.
  3. Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen – vor Beginn der Arbeiten vor Ort.
  4. Nach der Zusage umsetzen; dafür bleiben 36 Monate.
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen hochladen, Zuschuss abrufen.[1]

Jeden Schritt mit Stolperfallen erklärt der Artikel KfW-458-Antrag Schritt für Schritt.

Weitere Fördermöglichkeiten

Ergänzungskredit KfW 358/359

Den Eigenanteil können Sie mit dem Ergänzungskredit finanzieren – bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil (Programm 358).[3] Die aktuellen Zinssätze ändern sich laufend; prüfen Sie den Konditionenanzeiger der KfW.

BAFA: Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Fachplanung

Über das BAFA gefördert werden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan + 5 %) sowie Fachplanung und Baubegleitung (50 %, im Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 Euro förderfähige Kosten).[7] Die Fachplanung für die Heizung selbst ist im KfW-Zuschuss 458 enthalten.[1]

Steuerbonus nach § 35c EStG

Alternativ zum Zuschuss können Selbstnutzer von mindestens zehn Jahre alten Gebäuden 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen (7 % / 7 % / 6 %), höchstens 40.000 Euro je Objekt. Eine Kombination mit Zuschuss oder Förderkredit für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.[8] In den meisten Fällen ist der KfW-Zuschuss attraktiver; bei sehr hohen Kosten und ohne Boni kann ein Vergleich mit Steuerberatung sinnvoll sein.

Länder, Kommunen, Stadtwerke

Viele Länder, Kommunen und Energieversorger haben eigene Programme, etwa für Erdwärmebohrungen oder Beratung. Ob sie mit der Bundesförderung kombinierbar sind, regelt das jeweilige Programm.

Ausblick: Wertschöpfungsbonus und Förderung 2027

Für das 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Für Wärmepumpen, die in der EU und deren assoziierten Märkten produziert werden, bleibt die Grundförderung von 30 % über diesen Bonus möglich. Für Geräte aus Fertigung außerhalb der EU könnte die Grundförderung „beispielsweise auf 15 %“ sinken. Details sollen im zweiten Halbjahr 2026 durch das BMWE bekanntgegeben werden.[1]

Stand Ende Oktober 2026: Startdatum, Nachweisverfahren und genaue Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus waren in den von uns geprüften Quellen noch nicht verbindlich veröffentlicht. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald es offizielle Angaben gibt.

Unabhängig davon steht fest: Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag. Wer ohnehin plant, die Heizung zu tauschen, verliert durch Warten in der Regel Geld. Die Förderung steht zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.[1]

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Im Einfamilienhaus bis zu 70 % von höchstens 28.000 Euro, also 19.600 Euro. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 %, also 22.400 Euro.[1]

Bekomme ich als Vermieter Förderung?

Ja, die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit.[1]

Kann ich den Antrag nach Arbeitsbeginn stellen?

Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden, und der Vertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.[1]

Welches Einkommen zählt beim Einkommensbonus?

Der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung laut Einkommensteuerbescheid.[1]

Soll ich bis 2027 warten?

In der Regel nicht: Ab dem 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte und der Förderhöchstbetrag um 750 Euro. Für Nicht-EU-Geräte könnte zudem die Grundförderung sinken.[1]

Kann ich Steuerbonus und KfW-Zuschuss kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie müssen sich entscheiden.[8]